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ERGONOMIE IN IHREN
SICHERHEITSSCHUHEN
Sie benötigen orthopädische Einlagen, müssen aber im Job Sicherheitsschuhe tragen? Dann wissen Sie bestimmt, dass die Kombination aus Sicherheitsschuhen und Einlagen den Vorgaben der DGUV Regel 112-191 entsprechen und zugelassen sein muss. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Schuhe nach der Veränderung durch die Einlage wichtige Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllen. Zum Beispiel, wenn die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe nicht mehr gegeben ist oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt wird. Dadurch riskieren Sie zum einen bei Unfällen schwere Verletzungen, zum anderen kann es passieren, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten nicht übernimmt. Lassen Sie sich deshalb umfassend von uns beraten – wir sorgen dafür, dass Sie optimal geschützt sind und Ihre Einlagen und Schuhe gemeinsam den Vorgaben entsprechen. Dasselbe gilt auch für orthopädische Zurichtungen an Ihren Sicherheitsschuhen. Wir wissen, worauf es ankommt!